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Ratgeber16.06.2026

Grundversorgung: Warum Sie damit meist zu viel zahlen

Wer in eine neue Wohnung zieht oder nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat, landet automatisch beim örtlichen Grundversorger — das ist gesetzlich so vorgesehen, damit niemand ohne Strom oder Gas dasteht. Für den Übergang ist das beruhigend, langfristig aber meist teurer als nötig.

Wie kommt man überhaupt in die Grundversorgung?

Die häufigsten Auslöser sind ein Umzug ohne aktive Anmeldung bei einem Anbieter, das Auslaufen eines befristeten Vertrags ohne Anschlussvertrag oder die Insolvenz des bisherigen Versorgers. In all diesen Fällen sorgt der örtliche Grundversorger automatisch dafür, dass die Belieferung nahtlos weiterläuft, ohne dass der Haushalt selbst aktiv werden muss.

Grundversorgung ist ein Sicherheitsnetz, kein Sparangebot

Der Grundversorgungstarif erfüllt seinen Zweck als Auffangnetz, ist aber in aller Regel nicht der günstigste verfügbare Tarif am Markt. Anbieter kalkulieren ihn bewusst ohne Rabatte oder Neukundenboni, da niemand aktiv dafür geworben werden muss.

Die Grundversorgungspflicht verpflichtet den örtlichen Versorger lediglich dazu, überhaupt zu beliefern — nicht dazu, dies zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu tun.

Woran erkennt man, ob man in der Grundversorgung ist?

Ein Blick auf die letzte Rechnung genügt: Steht dort direkt der Name des örtlichen Netzbetreibers oder Stadtwerks als Lieferant, ohne dass jemals ein separater Vertrag unterschrieben wurde, handelt es sich meist um Grundversorgung. Auch die explizite Tarifbezeichnung „Grundversorgung Strom“ oder „Grundversorgung Gas“ auf dem Preisblatt ist ein eindeutiges Indiz.

Ist Grundversorgung dasselbe wie Ersatzversorgung?

Nein, auch wenn beide Begriffe oft durcheinandergebracht werden. Die Ersatzversorgung ist eine kurzfristige Übergangslösung, die greift, wenn für eine Verbrauchsstelle überhaupt kein Vertrag vorliegt — etwa direkt nach dem Einzug, bevor ein Anbieter beauftragt wurde. Sie ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt. Die Grundversorgung dagegen ist ein regulärer, zeitlich unbegrenzt laufender Tarif, in den man über die Ersatzversorgung hinaus automatisch wechselt.

Wer sich unsicher ist, welche der beiden Varianten gerade vorliegt, findet die Antwort ebenfalls auf der Rechnung: Die Ersatzversorgung ist dort als solche gekennzeichnet und weist zusätzlich das Enddatum der Dreimonatsfrist aus.

Der Wechsel aus der Grundversorgung ist besonders einfach

Grundversorgungsverträge haben eine kurze gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen — ein Wechsel ist damit deutlich schneller möglich als aus vielen regulären Verträgen mit 12 Monaten Laufzeit. Diese kurze Frist gilt in beide Richtungen: Auch ein Wechsel zurück in die Grundversorgung, etwa nach Ablauf eines befristeten Vertrags, ist jederzeit unkompliziert möglich.

Kann ich freiwillig in der Grundversorgung bleiben?

Ja — manche Haushalte entscheiden sich bewusst dafür, etwa wegen der kurzen Kündigungsfrist und der Flexibilität ohne Mindestlaufzeit. Das ist völlig legitim, sollte aber eine informierte Entscheidung sein und keine, die nur aus Unwissenheit über die günstigeren Alternativen entsteht.

Bleibt die Stromversorgung während des Wechsels sichergestellt?

Ja — die Versorgung ist gesetzlich lückenlos garantiert. Sollte sich der Start des neuen Vertrags verzögern, beliefert der Grundversorger automatisch als Ersatzversorgung weiter, bis der neue Anbieter tatsächlich übernimmt.

Sie vermuten, dass Sie in der Grundversorgung sind? Lassen Sie unverbindlich prüfen, was ein regulärer Vertrag kosten würde.

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